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87: Musiknutzung im Laden: Das musst du über die GEMA wissen

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Episode #87: Alle wichtigen Fragen und Antworten für Laden rund um öffentliche Musikaufführung im Einzelhandel

Lokale Läden und Geschäfte viel mehr sind als nur Orte, an denen Produkte ausgestellt werden. Die Atmosphäre und das Einkaufserlebnis spielen eine wichtige Rolle, um Kunden anzuziehen und zu binden. Musik kann bei der Atmosphäre im Laden eine besonders wichtige Rolle spielen. Aber: aus Unsicherheit, Unwissen oder Sorge vor zu hohen Kosten verzichten viele Ladeninhaber*innen lieber auf das Abspielen von Musik im eigenen Geschäft.
In dieser Episode ist Gabriella Hoffmann zu Gast, Leiterin der GEMA Geschäftsstelle in Wiesbaden. Zusammen besprechen wir die wichtigsten Fragen zum Abspielen von Musik in Deinem Geschäft.

– Was musst Du beachten, wenn Du Musik in Deinem Laden abspielst?
– Wie stellst Du sicher, dass Du die richtigen Lizenzen hast?
– Mit welchen Kosten für GEMA – Lizenzen muss ich etwa für meinen Laden rechnen?
– Wie kann ich mich vor Abmahnungen schützen?
– Wo melde ich meinen Laden bei der GEMA an?
– Welche Musik darf ich im Laden eigentlich spielen?
Diese und weitere Fragen beantworten wir in dieser Episode.

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ALLE INFOS ZUR GEMA:

GEMA Website mit Informationen zur Musiknutzung in der Öffentlichkeit: https://www.gema.de/de/musiknutzer/musiknutzung-oeffentlichkeit

Direktlink zum Onlineportal (Preis berechnen und online anmelden): https://www.gema.de/portal/app/tarifrechner/tariffinder
dort wird unterschieden zwischen Musik bei einer Veranstaltung und dauerhafter Musiknutzung (im Hintergrund)

Video-Tutorials zum Onlineportal: https://www.gema.de/de/musiknutzer/portal-tutorials

Hilfecenter mit den häufigsten Fragen von GEMA Kundinnen und Kunden + Kontaktmöglichkeit, falls die Frage nicht dabei ist: https://www.gema.de/de/hilfe/musiknutzer

Hinweis der GEMA zu Musik in Videos, z. B. Social Media:
Wichtig: Bei der GEMA erwerben Sie die Lizenz zur öffentlichen Zugänglichmachung der Musik (z. B. auf einer Website oder Social Media). Die Einwilligung, dass Sie ein Video, bspw. einen Werbeclip, mit Musik unterlegen dürfen (das sog. Herstellungsrecht), müssen Sie im Vorfeld direkt bei den Urheberinnen und Urhebern einholen – dieses Herstellungsrecht vertritt die GEMA nur in Einzelfällen.

Informationen zu den GEMA Lizenzen im Bereich Video/Online:  https://www.gema.de/de/hilfe/musiknutzer/musik-nutzen/filme-werbung-internet

Informationen zum Herstellungsrecht: https://www.gema.de/de/musiknutzer/av-produktionen

Fotos / LOGO: GEMA / Entfalte deinen Laden

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